Wachsender Bedarf für Texte in Leichter Sprache

Viele Menschen in Deutschland sind aufgrund ihrer begrenzten schriftsprachlichen Kompetenzen nicht in der Lage, angemessen am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. 14% der erwerbsfähigen Bevölkerung sind funktionale Analphabeten, das sind etwa 7,5 Millionen Menschen. Davon können über 2,3 Millionen Menschen nur einzelne Wörter lesen oder schreiben, weitere 5,2 Millionen können zwar einzelne Sätze lesen, aber keine Texte (Quelle: Level-One-Studie 2011, Universität Hamburg; https://blogs.epb.uni-hamburg.de/leo/files/2011/12/leo-Presseheft_15_12_2011.pdf). Hinzu kommen etwa 300.000 Menschen mit Lernschwierigkeiten, ältere Menschen mit Verstehensschwierigkeiten, Menschen mit Demenz, aber auch Menschen, für die Deutsch eine Fremdsprache ist.

Leichte Sprache dient der Umsetzung von Barrierefreiheit in der Kommunikation. Sie soll Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen über eine geringe Kompetenz in der deutschen Sprache verfügen, das Verstehen von Texten erleichtern und eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Die Leichte Sprache ist im Rahmen des Behindertengleichstellungsgesetzes auch rechtlich verankert. Seit dem 1.1.2018 sind Behörden gesetzlich dazu verpflichtet, Informationen in Leichter Sprache bereitzustellen.

Für Texte in Leichter Sprache zeichnet sich ein entsprechend wachsender Bedarf ab.